Koalition will "Basiskonto" für jedermann
Berlin: (hib/HLE) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wollen
Rechtssicherheit beim Zugang zu einem Basiskonto bei Banken und Sparkassen
schaffen. In einem Antrag (17/9398)
verweisen die beiden Fraktionen auf die wachsende Bedeutung des bargeldlosen
Zahlungsverkehrs im Wirtschaftskreislauf. „Kontolosigkeit beschränkt die
Betroffenen in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit“, heißt es.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene
dafür einzutreten, dass der Zugang zu einem Basiskonto ermöglicht wird, für das
die Kreditinstitute aber angemessene Gebühren für die Kontoführung verlange
können. Zugleich sollen die Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet werden, bei
Ablehnung einer Kontoeröffnung dies den Verbrauchern schriftlich mitzuteilen mit
dem Hinweis, dass sie sich an einer Schlichter werden können.
Zur Begründung ihres Antrages verweisen die Koalitionsfraktionen auf den
Bericht der Bundesregierung zum Girokonto für jedermann (17/8312), nach dem es überzeugende Anhaltspunkte dafür gebe,
„dass Kontolosigkeit in Deutschland ein ernstzunehmendes Problem ist“. Nach dem
Bericht stieg die Zahl der von den Banken auf Guthabenbasis angebotenen
Girokonten für jedermann von 1,9 Millionen (2005) auf 2,6 Millionen (2010). „Die
Zahl der Kontolosen in Deutschland dürfte sich auch aktuell in einem hohen
sechsstelligen Bereich bewegen“, schreiben die Fraktionen.
Unions- und FDP-Fraktion begrüßen die Absicht der EU-Kommission, noch im Jahr
2012 einen Vorschlag zur Regelung eines Zugangs zu einem Konto mit grundlegenden
Zahlungsfunktionen (Basiskonto) vorzulegen. Es solle zusätzliche
Rechtssicherheit auf nationaler Ebene geschaffen werden. Dabei sei aber die
gesetzliche Verankerung des Basiskontos und der damit verbundene Rechtsweg zu
den ordentlichen Gerichten im Falle der Ablehnung kein Allheilmittel. Statt
dessen sollten die Verbraucher Zugang zum kostenlosen Schlichtungsverfahren der
Kreditwirtschaft haben. Dabei könne die Kontoverweigerung durch einen
unabhängigen Schlichter überprüft werden. Das sei ein in Deutschland bewährtes
Instrument. Angaben der Verbraucherorganisationen würden jedoch den Schluss
nahelegen, dass in der Praxis nicht immer über das Schlichtungsverfahren
informiert werde. Daher sehe man hier „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf“.